Monatsspruch Juni

Mir aber hat Gott gezeigt, dass man keinen Menschen unheilig oder unrein nennen darf. Apg 10,28 (E)

anGedacht Juni - August

1.Petrus 4,10+11

… und dienet einander, ein jeder mit der Gabe, die er empfangen hat, als die guten Haushalter der mancherlei Gnade Gottes: Wenn jemand redet, rede er’s als Gottes Wort; wenn jemand dient, tue er’s aus der Kraft, die Gott gewährt, damit in allen Dingen Gott gepriesen werde durch Jesus Christus.

Ihm sei Ehre und Macht von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen. 

Liebe Gemeindeglieder, liebe Leserin, lieber Leser!

Der Apostel Petrus schreibt hier an die zerstreuten Gemeinden in den damaligen römischen Provinzen in Kleinasien. Er mahnt zu Besinnung und Konzentration auf die Dinge, die das Wesen der christlichen Gemeinde ausmachen. „…damit in allen Dingen Gott gepriesen werde durch Jesus Christus“ (Vers 11)

Finden Sie nicht auch, dass diese Bibelworte perfekt passen auf die Situation eines Ortskirchenrates oder eines Gemeindekirchenrates, auf das Gremium, das die Geschicke einer Kirchengemeinde oder Ortskirche lenken soll? Einander dienen, verschiedene Gaben einbringen, gute Haushalter sein, alle miteinander aus der Gnade Gottes leben, von Gottes Wort reden - und dies alles zum Lobe und zur Ehre Gottes. Das klingt doch fast wie eine Verpflichtungserklärung zum Ältestenamt, ein Amt in der Verantwortung für die Gemeinde und gewählt durch die Gemeinde!

Aber es entlastet auch! Nein, nicht jede oder jeder muss alles können! Die Gaben sind vielfältig und unterschiedlich verteilt und doch handeln wir alle aus der Kraft, die Gott uns immer wieder schenkt.
Es ist hilfreich, wenn da Menschen sind, die juristisch gut bewandert sind, andere kennen sich mit der Planung oder Begleitung von Bauprojekten aus, die nächsten haben Kenntnisse von Finanzen und Buchhaltung. Und es muss auch Menschen geben, deren Stärke es ist, die Kirche in Ordnung zu halten, die Menschen im Dorf zu kennen, zu besuchen, den Kuchen zu backen oder Veranstaltungen vorzubereiten. Zusammen kann das eine gut funktionierende Gemeindeleitung ergeben!

Der Anfang des o.g. Verses 10 wird oftmals auch als Trauspruch verwendet, so versprechen sich die Eheleute mit ihrer Unterschiedlichkeit füreinander da zu sein. Sich ergänzen, unterschiedliche Stärken (Gaben) einbringen und doch miteinander leben, das ergibt eine starke Gemeinschaft.   

Die wünschen wir uns auch für die Leitungsgremien unserer Gemeinden. Während jedoch das Ehe-versprechen im besten Fall „lebenslang“ gilt, so ist das Ältestenamt ein Miteinander in der Verantwortung „auf Zeit“ für die sechs Jahre einer Ältestenwahlperiode. Natürlich darf man sich dann erneut zur Wahl stellen, denn es ist gut, wenn immer ein paar Menschen dabei sind, die schon langjährige Erfahrung haben, aber es ist auch in Ordnung, wenn jemand sagt, ich stehe nur für eine Wahlperiode zur Verfügung.

In unseren Gesamtkirchengemeinden wählen wir die Ältesten für den jeweiligen Ortskirchenrat (OKR), der insbesondere für das kirchliche Leben direkt in der Ortskirche zuständig ist. Aus allen zugehörigen OKR einer Gesamtkirchengemeinde wird dann der Gemeindekirchenrat (GKR) gewählt, ihm gehören auch die zuständigen Pfarrer:innen an. Der GKR ist das Gremium, das die Gesamt-kirchengemeinde rechtlich vertritt und dafür alle wichtigen Entscheidungen beschließt.

Die Mindestzahl an Mitgliedern eines OKR oder GKR beträgt vier Älteste. Damit es eine ordentliche Wahl geben kann, sollen dafür jedoch mindestens sechs Kandidat:innen aufgestellt werden. Da auch Älteste mal bei einer Sitzung fehlen oder aus verschiedenen Gründen ausfallen können, hat es sich bewährt, die Kandidaten, die in der Reihenfolge weniger Stimmen erreicht haben, trotzdem als Ersatzälteste zu benennen und um ihre Mitarbeit zu bitten.

Wer kann nun gewählt werden? Im neuen Ältestenwahlgesetz und in der Grundordnung unserer Landeskirche finden sich einige Neuerungen. Insgesamt gilt: „Älteste können nur Gemeindeglieder sein, die sich zu Wort und Sakrament halten und ihr Leben am Evangelium Jesu Christi ausrichten; damit nicht vereinbar ist die Mitgliedschaft in oder die tätige Unterstützung von Gruppierungen, Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Ziele verfolgen. … Weiterhin müssen sie bereit sein, am Leben der Kirchengemeinde teilzunehmen und über die innere und äußere Lage der Kirchengemeinde Kenntnis und Urteil zu gewinnen.“ Sie sollen „konfirmiert oder in anderer Weise mit den Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens vertraut gemacht“ sein.

Einzelne Jugendliche ab 16 Jahren können nach Rücksprache mit den Sorgeberechtigten und mit deren Einverständnis gewählt werden. Für einen Ortskirchenrat dürfen auch Menschen kandidieren, die berufliche Mitarbeiter:innen bei kirchlichen Einrichtungen sind, jedoch nicht die Pfarrpersonen derselben Gemeinde. Für Angehörige, die gleichzeitig für die Wahl für denselben OKR kandidieren, ist eine Ausnahmegenehmigung des Kreiskirchenrates notwendig.

Als Wahltermin ist der 30.November 2025, der 1.Advent vorgesehen. Das ist dann ein hoffnungs-voller Neuanfang in jeder Hinsicht: Anfang für das neue Kirchenjahr und der Beginn für die neue Leitung in unseren Kirchengemeinden für die nächsten sechs Jahre.

Ich wünsche Ihnen eine Vielfalt an Kandidatinnen und Kandidaten, die mit ihren verschiedenen Gaben die Gemeinden bereichern und leiten und unsere Kirche lebendig bleiben lassen - zur Ehre Gottes und zum Segen für die Menschen. Vielleicht auch Sie? Trauen Sie sich! Allen Kandidat:innen herzlichen Dank für ihre Bereitschaft und dann Gottes Segen für den Dienst im neuen Amt!

Ihre

Annemarie Nippraschk

Präses der Kreissynode des Kirchenkreises Wittstock-Ruppin

Gemeindeblatt

Lesen Sie hier die aktuellen Gemeindeblätter unserer Gesamtkirchengemeinde Temnitz mit dem Monatsspruch, Terminen, Veranstaltungen und Gottesdiensten.

Treffpunkte

Kirchenchor Temnitz

Die Chorproben finden um 19.00 Uhr im Gartenhaus Walsleben statt. (Ausser in den Ferien)

Termine sind im Gemeindebrief abgedruckt!

Kontakt: Harald Bölk 033920 / 695 02

 

Bläserchor Temnitz

Die Bläserchor-Proben finden jeden Montag um 18.00 Uhr in der Kirche Walsleben statt.

Der Bläserchor wünscht sich Verstärkung, ein Instrument kann gegebenenfalls gestellt werden.
Kontakt: Michael Lentz 033920/ 69 216

 

Frauen- und Gesprächskreise

immer um 14 Uhr

Dabergotz: jeden 2. Mittwoch im Monat in der Winterkirche
Kontakt: Frau Unger-Metzelthin 03391/ 50 27 29

Frankendorf: nach Vereinbarung (meist am 3. Mittwoch im Monat) Alte Schule
Kontakt: Frau Hertzke 033924/ 70 620

Walsleben: jeden letzten Donnerstag im Monat in der Kirche
Kontakt: Frau Schwarz 033920/ 69 510

Wildberg (Kerzlin): jeden 2. Mittwoch im Monat in der Winterkirche
Kontakt: Frau Jaap 033928/ 70 525

Gemeindekirchenrat

Der Gemeindekirchenrat der Gesamtkirchengemeinde Temnitz

Der Gemeindekirchenrat Temnitz setzt sich aus jeweils zwei Vertretern (gewähltes Mitglied und Stellvertreter) der einzelnen Ortskirchen zusammen. Stimmberechtigt in den Sitzungen sind jeweils nur die Mitglieder. Bei deren Abwesenheit ist automatisch der betreffende Stellvertreter stimmberechtigt. Des Weiteren haben selbstverständlich die hauptamtlich in der GKG tätigen PfarrerInnen eine Stimmberechtigung. Die Beratungen werden grundsätzlich von den gewählten Mitgliedern und den Stellvertretern in gemeinsamer Runde durchgeführt.

Der GKR Temnitz setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Mitglieder Gemeindekirchenrat

Mitglieder Gemeindekirchenrat

Walsleben-Kränzlin: Joachim Pritzkow
Stellvertreter: /
Temnitzpark: Monika Pein
Stellvertreter: Annette Wisch
Kerzlin-Wildberg: Ulrich Jaap
Stellvertreter: Heidi Ackermann
Temnitzquell: Frank-Arnim Pein
Stellvertreter: Ines Sattelmair
Manker-Temnitztal: nicht besetzt


Vorsitzender:  Pfr. Alexander Stojanowic
Stellvertreter:  /
 

Weitere Mitglieder des GKR (ohne derzeitiges Stimmrecht) sind:

  • Dorothea Plath (Katechetin)
  • Carola Ritter (Superintendentin)
  • Pfarrerin Christiane Schulz (Geschäftsführerin ESTAruppin e.V.)
  • Roswitha Döring (Regionalakademie)

Aufgaben des Gemeindekirchenrates

„Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat. (…) Unbeschadet des besonderen Auftrages, den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung haben, nimmt der Gemeindekirchenrat die Verantwortung der Kirchengemeinde für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums wahr. Er berät regelmäßig die Situation der Kirchengemeinde, plant ihre Arbeit, sorgt für deren Durchführung und achtet auf gegenseitige Information in der Kirchengemeinde.“ beschreibt die Grundordnung der Landeskirche die Aufgaben der Gemeindekirchenräte. 

Wann sich die einzelnen Gremien treffen, erfahren Sie im Gemeindeblatt.