Bestattung

Der Tod eines Menschen ist ein tiefer Einschnitt für alle, die ihm verbunden waren. Von der Gewissheit, dass kein Mensch von Gott vergessen wird, geht tiefer Trost aus. Im Trauergottesdienst wird das Leben des Verstorbenen gewürdigt und der Glaube gestärkt, dass wir in Christus auferstehen werden. 

Häufige Fragen zur Bestattung und Trauerfeier

Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pastorin, dem Pastor oder dem Bestatter hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.

Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Es liegt allerdings im seelsorgerlichen Ermessen des Pfarrers bzw. der Pfarrerin, die Bestattung dennoch durchzuführen, wenn kirchlich gebundene Angehörige dies wünschen.

Gibt es eine ökumenische Bestattung?

Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.

Kann jemand, der Suizid begangen hat, kirchlich bestattet werden?

Ja, ein Suizid ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.

Was ist eine Aussegnung?

Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im eigenen Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

In der Regel schon. Es hängt allerdings von der Ordnung der zuständigen Friedhofsverwaltung ab, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.

Was kostet eine Beerdigung?

Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle oder der Kirche und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen.

Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?

Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Der Gesang kann jedoch hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen. Das muss auch nicht Kirchenmusik sein, denn die Trauerfeier dient auch der Erinnerung. Was der Verstorbene gern gehört hat, passt oft auch in die Trauerfeier. Ihr Pastor oder ihre Pastorin kann helfen, die passende Musik zu finden.

Angebote für Trauernde

Trauer ist eine natürliche Reaktion auf einen Verlust. Sie ist weder eine Krankheit, die mit Medikamenten zu behandeln ist, noch kann sie durch "die Zeit" oder das "Vergessen" geheilt werden. Ungelebte Trauer kann zu körperlichen und seelischen Störungen führen. Sprechen Sie mit Ihrem Pastor oder Ihrer Pastorin und nehmen Sie den seelsorglichen Angebote der Kirche in Anspruch.

Der Friedhof der Kirchengemeinde Rheinsberg

Der Friedhof unserer Kirchengemeinde liegt ruhig und doch zentral in der Stadt, nahe bei der Kirche zwischen Schloß-, Post- und Paulshorster Straße.

Die im Jahr 2001 neu errichtete Friedhofskapelle bietet einen würdigen Rahmen für die Trauerfeiern. Wir bieten sowohl Erdbegräbnisse wie auch Urnenbestattungen an. Im Rahmen der Friedhofsordnung berücksichtigen wir bei der Auswahl und Gestaltung einer Grabstelle Ihre Wünsche und Vorstellungen.

Der Friedhof ist ein Ort, der über unser irdisches Leben hinaus weist. Die kirchliche Bestattung bezeugt unseren Glauben, dass wir auch im Tod nicht verloren gehen, sondern geborgen bleiben in der Liebe Gottes. In diesem Trost sollen alle bestärkt werden, die sich auf unserem Friedhof zu einer Bestattung versammeln oder Gräber besuchen. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie bei allen Fragen zur Bestattung.

Friedhofsverwaltung Gemeinde Rheinsberg

Juliane Jäkel

Kirchengemeinde Rheinsberg

Seestraße 25
16831 Rheinsberg                               

Telefon 033931 - 203 5          
Telefax 033931 - 349 650

E-Mail: rheinsberg@kirche-wittstock-ruppin.de

Der Friedhof ist offen für jedermann, unabhängig von seiner Weltanschauung.
Friedhofsverwalterin Petra Matschke berät Sie zu Erdbegräbnissen, Wahlstellen, Einzel- bzw. Reihengräbern und Urnenstellen auf dem Friedhof Rheinsberg.

Sprechzeiten

Montag & Donnerstag 9-12 Uhr
Dienstag 14-17 Uhr

sowie jederzeit nach telefonischer Vereinbarung