Kircheneintritt

Das Zugehörigkeitsgefühl zur Kirche ist für viele Menschen nicht mehr selbstverständlich. Sie sind in Familien aufgewachsen, in denen nicht über den christlichen Glauben gesprochen wurde. Häufig beginnt das neue Nachdenken bei besonderen Ereignissen. Die Taufe eines Kindes oder der Wunsch sich kirchlich trauen zu lassen. Auch Krisen, wie der Tod von Freunden oder Angehörigen und Krankheiten, lassen die Frage nach dem Sinn stellen.

Wenn Sie erwägen, in die Kirche einzutreten, suchen Sie das Gespräch! Vereinbaren Sie dazu mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Kirchengemeinde einen Termin. In dem Gespräch geht es um Ihre Fragen, Erwartungen und Wünsche. Es soll Ihnen helfen, sich über die Gründe Ihres Kircheneintritts klar zu werden. Das Gespräch ist keine Prüfung Ihres Glaubens, sondern ein Kennenlernen und eine Möglichkeit für Sie, mit jemandem über diese wichtige Entscheidung zu sprechen. Nehmen Sie sich Zeit dafür. Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer ist gern für Sie da.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie in die evangelische Kirche eintreten wollen, wenden Sie sich bitte an ihre evangelische Kirchengemeinde oder an eine Kircheneintrittsstelle.

Fragen

Wann werde ich Mitglied der evangelischen Kirche?

Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Sie ist einmalig und wird nicht wiederholt. Sollten Sie noch nicht getauft sein, erhalten Sie vorher eine Einführung in den christlichen Glauben, beispielsweise durch Taufgespräche oder ein Taufseminar. Ein Pfarrer oder eine Pfarrerin kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie Sie diese Einführung im Einzelnen gestalten können. Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert.

Werde ich noch einmal getauft, wenn ich nach einem Austritt wieder eintrete?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie beim Eintritt in die evangelische Kirche nicht noch einmal getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft, beispielsweise einer katholischen oder orthodoxen Kirche, angehört haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Bei einem Wiedereintritt werden die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 866,99 € für Ledige, 1625,99 € für Verheiratete und 2195,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient, zahlt etwas mehr als 16 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Kircheneintritt eintragen.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt werden.

Welche Rechte erwerbe ich durch die Mitgliedschaft in der Kirche?

Mit der Kirchenmitgliedschaft erwerben Sie das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Nein. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist!

Eintrittsstellen

In Berlin und Potsdam gibt es besondere Kircheneintrittsstellen. Doch so weit müssen Sie nicht gehen: Jede Kirchengemeinde ist außerdem eine Kircheneintrittsstelle. In allen Kircheneintrittsstellen können Sie telefonisch einen Gesprächstermin vereinbaren. Gespräche sind zu den angegebenen Zeiten in der Regel auch unangemeldet möglich. Ein Wiedereintritt kann im Ergebnis dieses Gespräches sofort vollzogen werden. Bitte bringen Sie dazu die notwendigen Unterlagen (Personalausweis, Taufbescheinigung, Konfirmationsurkunde, Austrittsbescheinigung) mit.

Kircheneintrittsstellen (Berlin und Potsdam)