Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt
Auf der Tagung der Kreissynode im Frühjahr 2022 hat der evangelische Kirchenkreis Wittstock-Ruppin sein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt beschlossen. Nun nach zwei Jahren Erfahrung wurde es, wie vorgesehen, überarbeitet. Die Kreissynode hat in ihrer Herbsttagung 2024 das überarbeitete und ergänzte Schutzkonzept – jetzt „Konzept für grenzwahrenden Umgang und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin“ - verabschiedet.
Es soll helfen, im Kirchenkreis die Kultur der Achtsamkeit weiterzuentwickeln und dem Schutz der Mitarbeitenden vor unbegründeten Vermutungen und vor allem der Prävention aller Formen sexualisierter Gewalt dienen. Dazu gehören nicht nur strafrechtlich relevante Vorfälle, sondern auch Grenzverletzungen und Übergriffe. Beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende werden sensibilisiert und geschult, damit sie Risiken erkennen und in Fällen von sexualisierter Gewalt professionell handeln können.
Im KK Wittstock-Ruppin gilt der Verhaltenskodex der EKBO und er wird zunehmend mit Leben gefüllt, damit die Kultur der Achtsamkeit wachsen kann.
Wenn Sie von Vermutungen sexualisierter Gewalt hören oder selbst betroffen sind, können Sie sich – auch erstmal anonym - an jede*n Mitarbeiter*in oder an die Beauftragten des Kirchenkreises wenden. Sie hören Ihnen zu und sind über mögliche Vorgehensweisen informiert. Mit Ihnen zusammen können sie die notwendigen Schritte einleiten.
Was jetzt wichtig ist
Das Gespräch suchen, um sich mit den Erkenntnissen zu sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen
Die ForuM-Studie gibt wegweisende Empfehlungen zur Verbesserung unserer Aufarbeitung, Präventions- und Interventionsarbeit.
Es gab und gibt in unserer Kirche Taten sexualisierter Gewalt. Es sind keine Einzelfälle. Die Evangelische Kirche wollte Aufklärung zum Ausmaß dieser Gewalt, wenn auch erst sehr spät. So wurde die von der EKD beauftragte „ForuM-Studie“ nach dreijähriger Arbeit im Januar 2024 veröffentlicht: Eine „Forschung zu sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland“. Darin wird der Zeitraum von 1946 bis 2020 beleuchtet. Hier finden Sie die gesamte Studie zum Nachlesen: www.forum-studie.de. Das unabhängige Wissenschaftsteam, der Forschungsverbund, hat systemisches Versagen der Evangelischen Kirche analysiert: Minderjährige wurden nicht ausreichend geschützt, von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen wurden nicht gehört, begleitet und unterstützt, Täter wurden gedeckt. Mit dieser Studie gibt es eine Zäsur in unserer Kirche, denn die Ergebnisse zeigen auch: Es gibt Faktoren, die den Missbrauch begünstigt oder nicht verhindert haben. Betroffene Menschen kommen in der Studie ausführlich mit ihren Perspektiven auf die Täter und die kirchlichen Strukturen zu Wort. Was sie erlitten haben, wird zur Sprache gebracht. Ohne ihre Beharrlichkeit, oft auch gegen die administrativen Hürden und Abwehrhaltungen, wäre die Aufarbeitung nicht dort, wo sie heute steht. Die Landeskirche hat sich an der Zuarbeit zur ForuM-Studie gemäß den Vorgaben beteiligt. Sie haben sicherlich gehört und gelesen, dass in der Zuarbeit zu einem Teilprojekt der Studie Disziplinarakten der Pfarrpersonen seit 1946 ausgewertet wurden. Gemeldet wurden für den genannten Zeitraum aus der EKBO und ihren Vorgängerkirchen 41 Beschuldigte, davon 39 Pfarrer und 2 kirchliche Mitarbeiter. Wir gehen von 116 Betroffenen für diesen Zeitraum aus. Viele Personalakten sind noch nicht gesichtet. Das erfordert nächste Verabredungen und Schritte. Schon jetzt ist deutlich: Mit dieser Studie haben wir eine wichtige Arbeitsgrundlage für nötige Maßnahmen, für noch mehr Anstrengungen, aber damit ist das, was wir mit Aufarbeitung verbinden, längst nicht abgeschlossen. Wir sind mittendrin.
Die über vierzig Empfehlungen der Studie werden für eine verbesserte und weiter professionalisierte Arbeit mit allen Menschen, die sich unseren Gemeinden anvertrauen, besonders in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, wesentlich sein. Was ein gemeinsam abgestimmtes, nach einheitlichen Standards verbessertes Arbeiten in der Prävention und Intervention bedeutet, wird auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche beraten und dann gemeinsam beschlossen.
Jetzt braucht es Zeit, nicht nur zur Lektüre der Ergebnisse, sondern auch zum klärenden Austausch, für Fragen und erste Antworten, und zwar in geschützten Gesprächsräumen. Beschweigen wäre dagegen toxisch. Es geht um Vertrauen und Glaubwürdigkeit und um die Veränderbarkeit von Strukturen in unserer Kirche. Es kann nicht nur um einige Nachjustierungen, um einzelne Aspekte oder Richtlinien gehen. Vielmehr befragen wir miteinander unsere Haltung, unsere Kultur und Sprache mit Blick auf Gewalt und diese besonders schwerwiegende Gewaltform.
Wenn Sie Fragen, Rückmeldungen oder Anregungen zum Umgang mit der ForuM-Studie an die Landeskirche haben, können Sie unter anderem die Landeskirchliche Beauftragte für den Umgang mit sexualisierter Gewalt, Frau Marion Eckerland (m.eckerland@ekbo.de; Tel: 03024344-423) kontaktieren. Material zur Präventionsarbeit und den Verhaltenskodex, der an jeden kirchlichen Ort gehört, stellt die kreiskirchliche Ansprechperson für Prävention und Krisenintervention, Frau Roswitha Döring (roswitha.doering@gemeinsam.ekbo.de; Tel: 015209015589) zur Verfügung. Sollten Sie von sexualisierter Gewalt betroffen sein oder einen Verdacht haben und Sie suchen nach einer Möglichkeit der anonymen und vertraulichen Beratung, dann steht für Sie folgende externe Ansprechstelle zur Verfügung:
Wendepunkt e.V.
Tel.: 0800 5 70 06 00 (kostenfrei)
Mo 11:00-12:30 Uhr
Mi 16:00-17:30 Uhr
Mail: vertrauensstelle-ekbo@wendepunkt-ev.de
Wendepunkt e.V. gibt gegenüber der Landeskirche keine Auskunft über die Inhalte der Telefonate.
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Schutzkonzept
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Verhaltenskodex
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Anlagen zum Schutzkonzept
Anlagen zum Schutzkonzept
Anlage 1 EKBO Gesetz sex. Gewalt.pdf
Anlage 2 VerhaltenskodexEKBO_beschlossen17Juni2022_VeroeffentlichungAmtsblatt20Juli2022.pdf
Anlage 2.1 VerhaltenskodexPlakat_Institutionell_Hinschauen-handeln-vertrauen-1.pdf
Anlage 2.2 AKD_Plakat_Verhaltenskodex_KJE.png
Verhaltenskodex in leichter Sprache:
https://akd-ekbo.de/praevention/verhaltenskodex/verhaltenskodex-leichte-sprache/
Verhaltenskodex in Deitscher Gebärdensprache:
https://akd-ekbo.de/praevention/verhaltenskodex/verhaltenskodex-dgs/
Anlage 3 EmpfehlungenSelbstverpflichtungserklaerungenPassusArbeitsvertrag_29082022.pdf
Anlage 4 Handreichung zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis.pdf
Anlage 4.1. Anschreiben EFZ berufliche.docx
Anlage 4.2. Formular Amt EFZ berufl.MA.docx
Anlage 4.3. Anschreiben EFZ EA.docx
Anlage 4.4. Formular Amt EFZ EA+Gebührenbefreiung EA.docx
Anlage 4.5. Bestätigung Einsichtnahme.docx
Anlage 4.6. zweite Aufforderung EFZ.docx
Anlage 4.7. Mitteilung an Einsatzstelle.docx
Anlage 4.8. Musterliste zur Erfassung von EFZ.xlsx
Anlage 4.9. Verschwiegenheit Einsichtnehmende - vorläufig.docx
Anlage 4.10. PrüfbogenRisikoeinschätzung_08072016.pdf
Anlage 5 Arbeitshilfe zur Erstellung einer Risikoanalyse für die Gemeinden.pdf
Anlage 5.1 Formblatt Risikoanalyse Gemeinden.docx
Anlage 5.2 Formblatt Risikoanlayse Freizeiten mit Übernachtung
Anlage 7 allg. Interventionsplan_HandlungsplanMitteilungEKBO.pdf
Anlage 7.1 allgemeiner Interventionsplan KK Wi-Ru.docx
Anlage 8 Formblatt Dokumentation Beobachtung....docx
Anlage 9 Interventionsplan Kurzform.docx
Anlage 10 InterventionsplaeneEKBO_Stand14_01_2022.pdf
Anlage 12 Schutzkonzept Kirchenmusik
Anlage 11 Standards im KK Wittstock-Ruppin.pdf
Anlage 13 Verpflichtungen KandidatInnen ÄW.pdf
Anlage 13.1 Anschreiben zur Verpflichtungserklärung.pdf
Anlage 13.2 KKR-Beschluss zur Verpflichtungserklärung.pdf
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Basisschulungen - Termine und Flyer
Basisschulungen - Termine und Flyer
Schutz vor sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin
Dank Ihrer Bereitschaft, sich auf dieses schwierige Thema einzulassen und an der Umsetzung des Konzeptes für grenzwahrenden Umgang und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Schutzkonzept) mitzuarbeiten, sind wir in unserem Kirchenkreis schon gut vorangekommen.
Damit das Thema nicht wieder in Vergessenheit gerät, müssen wir aber dranbleiben – dazu gehören immer wieder Schulungen für alle ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden in unserem Kirchenkreis. Die Basisschulung wird in zwei Teilen angeboten.
Es geht um den achtsamen Umgang miteinander, um die Definition sexualisierter Gewalt, um Täter*innen-Strategien und Risikoanalyse, um Machtaspekte in der Arbeit, um die (kirchen-)gesetzlichen Regelungen und um die Meldepflicht.
Sie können gerne auch Ihre Fragen mitbringen
Jede Schulung dauert ca. 2 Stunden.
Alle ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden sind lt. Kirchengesetz verpflichtet, an den Basisschulungen teilzunehmen.
Basisschulung IDienstag, 01.09.2026 19.00 Uhr
Gemeindehaus Langen (Dorfstr. 16)Montag, 07.09.2026 19.00 Uhr
Ev. Jugendzentrum Neuruppin
(R.-Breitscheid-Str. 38 auf dem Hof)Mittwoch, 09.09.2026 18.00 Uhr
Catharina-Dänicke-Haus Wittstock (Gröper Str. 20)Mittwoch, 30. 09.2026 18.30 Uhr
Walsleben, KircheMontag, 05.10.2026 18.30 Uhr
Gemeindehaus RheinsbergBasisschulung II
Montag, 28.09.2026 19.00 Uhr
Ev. Jugendzentrum Neuruppin (R.-Breitscheid-Str. 38 auf dem Hof)Dienstag, 6.10.2026 18.30 Uhr
Gemeindehaus Langen (Dorfstr. 16)Dienstag, 03.11.2026 18.30 Uhr
Gemeindehaus RheinsbergMittwoch, 04.11.2026 18.30 Uhr
Catharina-Dänicke-Haus Wittstock (Gröper Str. 20)Freitag, 20.11.2026 17.00 Uhr
Walsleben, Digitales GartenhausWeitere Termine folgen Anfang des Jahres.
Anmeldeschluss ist immer drei Tage vor dem TerminBitte melden Sie sich an unter roswitha.doering@gemeinsam.ekbo.de
oder telefonisch unter oder unter 015209015589.
Roswitha Döring
Gemeindepädagogin (FS)
Präventionsbeauftragte und
Ansprechperson in Fällen sexualisierter Gewalt
R.-Breitscheid-Str. 38
16816 Neuruppin
Telefon: 03391–775 3070
Mobil: 0152-090 155 89