Ansprechpartner
Alexander Stojanowic
Pfarrer
Gesamtkirchengemeinde Temnitz
Telefon: 0160-97226361
Taufe
Wenn Menschen sich auf den Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes taufen lassen, bekennen sie damit ihren christlichen Glauben und werden Mitglied der Kirche. Sie vertrauen ihr Leben dem Schutz und Geleit Gottes an.
Anmeldung zur Taufe
Sprechen Sie das Taufdatum möglichst früh ab. Zwischen Anmeldung und Taufe sollten etwa sechs bis acht Wochen liegen. Klären Sie vorab mit den Taufpatinnen und -paten, welche Termine in Frage kommen.
Was Sie benötigen:
- Familienstammbuch (falls vorhanden)
- Geburtsurkunde (Bescheinigung >für religiöse Zwecke<)
- Patenscheine als Nachweis der Kirchenzugehörigkeit (falls Patinnen bzw. Paten ihren ersten Wohnsitz nicht in einer unserer Gemeinden haben)
- Bescheinigung der Heimatgemeinde (falls Sie und Ihr Kind in einer anderen Gemeinde wohnen)
Bitte rufen Sie im jeweiligen Gemeindebüro an und vereinbaren Sie einen Termin mit dem/der zuständigen Pfarrer/in. Die verbindliche Anmeldung zur Taufe erfolgt im Rahmen des Gesprächs.
Häufige Fragen zur Taufe
In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?
Eine Taufe ist in jedem Lebensalter möglich, meist werden Kinder in den ersten beiden Lebensjahren getauft.
Müssen die Eltern Mitglied in der Kirche sein?
Gottes Liebe und Zuwendung zu dem Kind ist unabhängig von der Kirchenzugehörigkeit seiner Eltern. Wenn kein Elternteil der Kirche angehört, ist es Aufgabe der Paten, die christliche Erziehung der Kinder zu fördern. Jedoch erklären sich die Eltern, wie die Paten bereit, für eine christliche Erziehung zu sorgen.
Was, wenn die Eltern verschiedenen Konfessionen angehören?
Die Taufe in der evangelischen Kirche wird von allen Kirchen anerkannt, die sich der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angeschlossen haben, darunter die Römisch-katholische Kirche und die Orthodoxen Kirchen.
Brauche ich Paten für mein Kind?
Ja, denn Patinnen und Paten sind Zeugen der Taufhandlung. Sie haben die Aufgabe, gemeinsam mit den Eltern und der Gemeinde für die Erziehung des Kindes im christlichen Glauben zu sorgen.
Wer kann Taufpatin oder Taufpate sein?
Patin oder Pate kann sein, wer der evangelischen Kirche angehört und zum Abendmahl zugelassen ist. Auch Mitglieder einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehörenden Kirche können Taufpaten werden.
Wie viele Taufpaten sind zulässig?
Für die Anzahl der Taufpaten gibt es keine Begrenzung. Wünschenswert sind mehrere Taufpaten.
Wo finde ich Taufsprüche?
Vorschläge für mögliche Taufsprüche finden Sie unter www.taufspruch.de
Kostet die Taufe etwas?
Nein, die Taufe ist grundsätzlich kostenfrei.
Dürfen wir während des Tauf-Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Das wird in jeder Kirchengemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wenn es erlaubt ist, wird meist darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht oft die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder (etwa zusammen mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin) zu machen.
Endet das Patenamt mit der Konfirmation?
Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist natürlich schön, wenn die Kontakte zwischen Paten / Patin und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben!
Ist eine Taufe auch als Erwachsener möglich?
Für die Taufe gibt es keine Altersbegrenzung. Als Vorbereitung auf die Taufe bieten wir für Jugendliche und Erwachsene einen Taufkurs an.
Netzwerk Gesunde Kinder
Das Netzwerk Gesunde Kinder OPR erleichtert jungen Eltern den Start ins Leben. Menschen aus der Nachbarschaft werden in ihrer Freizeit geschult und auf die Begleitung von Familien mit Kindern zwischen 0-3 Jahren vorbereitet. Als Familienpaten und -patinnen sind sie für die Eltern wissende Freunde, die zuhören, stärken und helfen. Sie begleiten die Familien und unterstützen durch nützliche Informationen rund um die Baby- und Kleinkinderzeit.
In Neuruppin, Kyritz und Wittstock bietet das Netzwerk Gesunde Kinder mit seinen drei Büros zudem Eltern-Kind-Kurse, die Elternakademie und Babysitter-Kurse im gesamten Landkreis Ostprignitz-Ruppin an.
Konfirmation
Zur Konfirmation gehört das Bekenntnis des Glaubens. Die Jugendlichen lernen die zentralen Glaubensinhalte kennen und suchen gemeinsam nach dem, was dem eigenen Leben Halt gibt. Es ist eine Zeit der besonderen Gemeinschaft, die auf Konfirmandenfahrten und verschiedenen Festen gelebt und gefeiert wird. Mit der Konfirmation erhalten die Jugendlichen das Recht, selbstständig am Abendmahl teilzunehmen, das Patenamt zu übernehmen, kirchlich zu heiraten und die Gemeindeleitung zu wählen.
Ablauf der Konfirmation
Der Konfirmandenunterricht ist offen für alle Schülerinnen und Schüler ab Beginn der 7. Klasse – egal, ob getauft oder ungetauft, christlich erzogen oder einfach nur neugierig.
Bei uns wirst du lernen, was christliche Gemeinschaft ausmacht, wie Gottesdienste gefeiert werden, was Abendmahl und Taufe, Gebet und Segen bedeuten und wie der eigene Glaube praktisch gelebt werden kann. Auch Themen aus deinem Alltag kommen zur Sprache.
Der Unterricht findet in den verschiedenen Gemeinden zu unterschiedlichen Zeiten statt: manche einmal monatlich, manche 14-tägig. Im Anmeldeformular stehen die Angebote, aus denen Du wählen kannst. Zusätzlich gibt es Konfirmandenfreizeiten (Rüsten), Tagesfahrten (z.B. Jüdisches Museum) und weitere Angebote für euch, wie der Besuch des Kirchentages, des Landesjugendcamps oder andere Veranstaltungen.
Den Abschluss des Unterrichts bildet die Konfirmation, ein feierlicher Gottesdienst, in dem du dich zu deinem Glauben bekennst und zugleich Gemeindeglied mit allen Rechten und Pflichten wirst. Du musst getauft sein, um die Konfirmation zu erhalten.
Du selbst kannst frei entscheiden, in welcher Gemeinde du am Konfirmandenunterricht teilnimmst bzw. in welcher Kirche du deine Konfirmation feiern möchtest. Die Teilnahme am Konfirmandenunterricht ist kostenlos. Du kannst auch mitmachen, wenn du nicht getauft bist und am Ende nicht an der Konfirmation teilnimmst. Anmeldeformulare zum Konfirmandenunterricht erhältst du in allen Pfarrämtern und Gemeindebüros.
Häufige Fragen zur Konfirmation
In welchem Alter kann ich mein Kind anmelden?
In der Regel werden die Kinder angemeldet, wenn sie in die 7. Klasse kommen. Sie sollten zur Konfirmation etwa 14 Jahre alt sein. Die Konfirmandenarbeit beginnt jeweils nach den Sommerferien, meist zusammen mit dem Schulanfang.
Wo melde ich mein Kind an?
Sie können Ihr Kind in den jeweiligen Gemeindebüros Ihrer zuständigen Kirchengemeinde anmelden. Bei der Anmeldung erfahren Sie weitere Einzelheiten zur Konfirmandenarbeit (Dauer, Termine usw.).
Kann unser Kind konfirmiert werden auch wenn wir als Eltern nicht in der Kirche sind?
Ja, selbstverständlich.
Was lernt mein Kind?
Die Konfirmandenarbeit vermittelt Sachwissen über das Christentum, seine Grundlagen, seine Geschichte und die heutige Kirche. Daneben geht es darum, Jugendliche mit der Glaubenspraxis vertraut zu machen, ihnen Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen und gemeinsam mit Gleichaltrigen und älteren Jugendlichen sowie den Pfarrern und Gemeindepädagogen den Sinnfragen des Lebens nachzugehen. Konfirmandenunterricht dient somit der Werteorientierung, die Jugendliche brauchen, um mündige Glieder von Kirche und Gesellschaft zu werden.
Kostet die Teilnahme etwas?
Nein, die Konfirmandenarbeit ist grundsätzlich kostenfrei. Sofern Konfirmandenfreizeiten oder Ausflüge stattfinden, wird meist um eine Eigenbeteiligung gebeten.
Über welchen Zeitraum findet die Konfirmandenarbeit statt?
Der Unterricht erstreckt sich über einen Zeitraum von ungefähr zwei Jahren. Beginnt ein Jugendlicher zu Anfang der 7. Klasse, wird die Konfirmation in der 8. Klasse gefeiert – meist im Frühjahr.
Unser Kind ist nicht getauft. Kann es trotzdem konfirmiert werden?
Jeder Jugendliche kann an der Konfirmation teilnehmen. Entscheidet sich Ihr Kind für die Mitgliedschaft in der Kirche, erfolgt der Beitritt immer durch die Taufe. Danach kann die Konfirmation in einem feierlichen Gottesdienst zusammen mit den anderen Konfirmandinnen und Konfirmanden folgen.
Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Das wird in jeder Kirchengemeinde unterschiedlich gehandhabt. Der Gottesdienst darf durch die Dokumentation nicht gestört werden. Wenn Photografie erlaubt ist, wird meist darum gebeten, dass nur eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um Unruhe zu vermeiden.
Endet das Patenamt mit der Konfirmation?
Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist natürlich schön, wenn die Kontakte zwischen Paten / Patin und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben!
Ist eine Konfirmation auch als Erwachsener möglich?
Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Als Vorbereitung auf die Konfirmation, wo Sie im Gottesdienst zusammen mit der versammelten Gemeinde gemeinsam den christlichen Glauben öffentlich bekennen, ist eine kirchliche Unterweisung nötig. Bei Erwachsenen wird dafür eine andere Form als der übliche Konfirmandenunterricht gefunden.
Trauung
In der kirchlichen Trauung erbitten Mann und Frau Gottes Segen für das Gelingen ihrer Ehe und legen vor Gott und der Gemeinde das Eheversprechen ab. Der Predigt in diesem Gottesdienst liegt der Trauspruch zugrunde, der das Paar als biblisches Leitwort auf dem gemeinsamen Weg begleitet. Mit dem Trauversprechen bekennen die Liebenden, dass sie ihren Weg gemeinsam gehen wollen.
Voraussetzung
- Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
- Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an.
- Es bestehen keine seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander.
- Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist in Deutschland vor der Trauung nachweislich vollzogen.
Trausprüche
In dieser Datenbank finden sich viele Trausprüche sowie Informationen und Tipps zum Thema Trauung: www.trauspruch.de
Ablauf
- Melden Sie Ihre Trauung im Pfarramt an und lassen Sie sich das kirchliche Trauformular geben, das Sie dann ausgefüllt zum Traugespräch mitbringen.
- Traugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer: dabei geht es einerseits um das Paar selbst, andererseits um die Abklärung der Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl eines Trauspruches, der Lieder und Musik, der Blumen in der Kirche). Mitzubringen: Trauformular, Tauf- und Konfirmationsschein, Personalausweis.
- Vereinbaren Sie den Trautermin!
Bestattung
Der Tod eines Menschen ist ein tiefer Einschnitt für alle, die ihm verbunden waren. Von der Gewissheit, dass kein Mensch von Gott vergessen wird, geht tiefer Trost aus. Im Trauergottesdienst wird das Leben des Verstorbenen gewürdigt und der Glaube gestärkt, dass wir in Christus auferstehen werden.
Häufige Fragen zur Bestattung und Trauerfeier
Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pastorin, dem Pastor oder dem Bestatter hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.
Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Es liegt allerdings im seelsorgerlichen Ermessen des Pfarrers bzw. der Pfarrerin, die Bestattung dennoch durchzuführen, wenn kirchlich gebundene Angehörige dies wünschen.
Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.
Kann jemand, der Suizid begangen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, ein Suizid ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.
Was ist eine Aussegnung?
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im eigenen Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.
Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?
In der Regel schon. Es hängt allerdings von der Ordnung der zuständigen Friedhofsverwaltung ab, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.
Was kostet eine Beerdigung?
Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle oder der Kirche und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen.
Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Der Gesang kann jedoch hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen. Das muss auch nicht Kirchenmusik sein, denn die Trauerfeier dient auch der Erinnerung. Was der Verstorbene gern gehört hat, passt oft auch in die Trauerfeier. Ihr Pastor oder ihre Pastorin kann helfen, die passende Musik zu finden.
Angebote für Trauernde
Trauer ist eine natürliche Reaktion auf einen Verlust. Sie ist weder eine Krankheit, die mit Medikamenten zu behandeln ist, noch kann sie durch "die Zeit" oder das "Vergessen" geheilt werden. Ungelebte Trauer kann zu körperlichen und seelischen Störungen führen. Sprechen Sie mit Ihrem Pastor oder Ihrer Pastorin und nehmen Sie den seelsorglichen Angebote der Kirche in Anspruch.
Die Friedhöfe der Gesamtkirchengemeinde Temnitz
Auf dem Friedhof erhalten unsere Verstorbenen ihre letzte Ruhestätte und wir gedenken ihrer in Ehren und Würde. Er bietet Raum zum Trauern, zur Begegnung und für Trost.
Sabrina Borchart
Gemeindebüro Temnitz
Dorfstraße 21
16816 Walsleben
Für allgemeine Anfragen
Telefon 033920 - 503 34
temnitz@kirche-wittstock-ruppin.de
Der Friedhof ist offen für jedermann, unabhängig von seiner Weltanschauung. Im Gemeindebüro berät man Sie zu Erdbegräbnissen, Wahlstellen, Einzel- bzw. Reihengräbern und Urnenstellen auf den Friedhöfen der Gesamtkirchengemeinde Temnitz.
Sprechzeiten
Dienstag 9-12 Uhr und Donnerstag 15-17 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung
sowie jederzeit nach telefonischer Vereinbarung