Der Gemeindekirchenrat der Gesamtkirchengemeinde Ruppin

Der Gemeindekirchenrat (GKR) der Gesamtkirchengemeinde Ruppin setzt sich zusammen jeweils aus den gewählten Vertretern der Ortskirchenräte, bzw. deren Stellvertretern. Außerdem gehören ihm stimmberechtigt die Inhaberinnen der Pfarrstellen der Kirchengemeinde an. Darüber hinaus hat der GKR in seiner konstituierenden Sitzung einen Jugendvertreter sowie einen stellvertretenden Jugendvertreter als stimmberechtigtes Mitglied berufen. Die übrigen, für die Gesamtkirchengemeinde zuständigen hauptamtlichen Mitarbeiter sind Gäste mit beratender Stimme und werden zu den Sitzungen mit eingeladen.

Laut geltender Satzung unserer Gesamtkirchengemeinde kann im Vertretungsfall bei der Wahrnehmung des Stimmrechts bis zum Erreichen der Beschlussfähigkeit von der Zugehörigkeit zur gleichen Ortskirche abgesehen werden.

Dem Gemeindekirchenrat obliegt die Leitung der Gemeinde, er nimmt alle ihm durch die Grundordnung unserer Landeskirche zugewiesenen Aufgaben wahr, insofern sie nicht entsprechend der Satzung der Gemeindesynode oder den Ortskirchenräten übertragen sind.