Wir für Sie

Die Evangelische Kirche begleitet Menschen in allen Phasen ihres Lebens. Hier finden Sie Informationen über Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Bestattungen in der Gesamtkirchengemeinde Ruppin.

Taufe

Wenn Menschen sich auf den Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes taufen lassen, bekennen sie damit ihren christlichen Glauben und werden Mitglied der Kirche. Sie vertrauen ihr Leben dem Schutz und Geleit Gottes an.

Anmeldung zur Taufe

Sprechen Sie das Taufdatum möglichst früh ab. Zwischen Anmeldung und Taufe sollten etwa sechs bis acht Wochen liegen. Klären Sie vorab mit den Taufpatinnen und -paten, welche Termine in Frage kommen.

Was Sie benötigen:

  • Familienstammbuch (falls vorhanden)
  • Geburtsurkunde (Bescheinigung >für religiöse Zwecke<)
  • Patenscheine als Nachweis der Kirchenzugehörigkeit (falls Patinnen bzw. Paten ihren ersten Wohnsitz nicht in einer unserer Gemeinden haben)
  • Bescheinigung der Heimatgemeinde (falls Sie und Ihr Kind in einer anderen Gemeinde wohnen)

Bitte rufen Sie im jeweiligen Gemeindebüro an und vereinbaren Sie einen Termin mit dem/der zuständigen Pfarrer/in. Die verbindliche Anmeldung zur Taufe erfolgt im Rahmen des Gesprächs.

Häufige Fragen zur Taufe


In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?

Eine Taufe ist in jedem Lebensalter möglich, meist werden Kinder in den ersten beiden Lebensjahren getauft.

Müssen die Eltern Mitglied in der Kirche sein? 

Gottes Liebe und Zuwendung zu dem Kind ist unabhängig von der Kirchenzugehörigkeit seiner Eltern. Wenn kein Elternteil der Kirche angehört, ist es Aufgabe der Paten, die christliche Erziehung der Kinder zu fördern. Jedoch erklären sich die Eltern, wie die Paten bereit, für eine christliche Erziehung zu sorgen.

Was, wenn die Eltern verschiedenen Konfessionen angehören?

Die Taufe in der evangelischen Kirche wird von allen Kirchen anerkannt, die sich der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angeschlossen haben, darunter die Römisch-katholische Kirche und die Orthodoxen Kirchen.

Brauche ich Paten für mein Kind?

Ja, denn Patinnen und Paten sind Zeugen der Taufhandlung. Sie haben die Aufgabe, gemeinsam mit den Eltern und der Gemeinde für die Erziehung des Kindes im christlichen Glauben zu sorgen.

Wer kann Taufpatin oder Taufpate sein?

Patin oder Pate kann sein, wer der evangelischen Kirche angehört und zum Abendmahl zugelassen ist. Auch Mitglieder einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehörenden Kirche können Taufpaten werden.


Wie viele Taufpaten sind zulässig? 

Für die Anzahl der Taufpaten gibt es keine Begrenzung. Wünschenswert sind mehrere Taufpaten.

Wo finde ich Taufsprüche?

Vorschläge für mögliche Taufsprüche finden Sie unter www.taufspruch.de

Kostet die Taufe etwas?

Nein, die Taufe ist grundsätzlich kostenfrei.

Dürfen wir während des Tauf-Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Das wird in jeder Kirchengemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wenn es erlaubt ist, wird meist darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht oft die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder (etwa zusammen mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin) zu machen.

Endet das Patenamt mit der Konfirmation?

Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist natürlich schön, wenn die Kontakte zwischen Paten / Patin und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben!

Ist eine Taufe auch als Erwachsener möglich?

Für die Taufe gibt es keine Altersbegrenzung. Als Vorbereitung auf die Taufe bieten wir für Jugendliche und Erwachsene einen Taufkurs an. 

Konfirmation

Deine Konfizeit im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin

In der Konfizeit bereiten sich Jugendliche auf ihre persönliche Entscheidung zur Konfirmation vor.
Sie lernen das Gemeindeleben kenn und beschäftigen sich mit wichtigen Themen des christlichen Glaubens.

Das kreiskirchliche Konzept der Konfizeit hat drei Teile.

In den ersten Monaten erkunden die Jugendlichen eigenständig anhand von Leitfragen in einem Erlebnistagebuch das Leben in ihrer eigenen Gemeinde.

Sie besuchen verschiedene Gottesdienste und beteiligen sich an Aktivitäten im Kirchenkreis oder in der Kirchengemeinde vor Ort.

Im Anschluss gibt es eine zweimonatige Gruppenphase, in der die Jugendlichen sich in ihrer Region regelmäßig treffen, um mit einer Pfarrperson oder einer Gemeindepädagog*in gemeinsam thematisch zu arbeiten.
In den letzten neun Monaten gibt es dann monatlich wechselnde regionale und kreiskirchliche Konfitage, bei denen sich die Jugendlichen aus dem ganzen Kirchenkreis gemeinsam mit weiteren Themen des christlichen Glaubens beschäftigen.

Auch für Eltern, Großeltern und Paten kann die Konfizeit ein Anlass sein, sich noch einmal mit verschiedenen Themen zu beschäftigen. Dazu werden die Arbeitsmaterialien der Jugendlichen auch ihnen zur Verfügung gestellt.

Für den Konfijahrgang 2024-2026 finden Sie das Programm im Flyer.

Bei Fragen steht Ihnen Marko Geitz gerne zur Verfügung. (marko.geitz@gemeinsam.ekbo.de)

Fyer hier:                  Anmeldeformular hier:

Kontakte aus Sammelseite Gemeinde Ruppin

Evelyn Tomaske-Fellenberg

Pfarrerin
Gesamtkirchengemeinde Ruppin
Schinkelstr. 11
16816 Neuruppin
E-Mail evelyn.tomaske-fellenberg@gemeinsam.ekbo.de
Telefon 0176 - 41935763

Anmeldung Konfirmation Gemeinde Ruppin

Anmeldung zur Konfirmation

Deine Eltern können dich im Gemeindebüro oder unter dem unten stehenden Formular anmelden. Ihre Ansprechpartnerin ist Evelyn Tomaske-Fellenberg. Bei der Anmeldung erfahrt ihr dann auch weitere Einzelheiten zur Konfirmandenarbeit (Dauer, Termine usw.).

Allgemeine Kontaktdaten

Telefon 03391 - 2597
Telefax 03391 - 659 028 3
E-Mail ruppin@kirche-wittstock-ruppin.de

Ablauf der Konfirmation

Der Konfirmandenunterricht ist offen für alle Schülerinnen und Schüler ab Beginn der 7. Klasse – egal, ob getauft oder ungetauft, christlich erzogen oder einfach nur neugierig.

Bei uns wirst du lernen, was christliche Gemeinschaft ausmacht, wie Gottesdienste gefeiert werden, was Abendmahl und Taufe, Gebet und Segen bedeuten und wie der eigene Glaube praktisch gelebt werden kann. Auch Themen aus deinem Alltag kommen zur Sprache.

Der Unterricht findet in den verschiedenen Gemeinden zu unterschiedlichen Zeiten statt: manche einmal monatlich, manche 14-tägig. Im Anmeldeformular stehen die Angebote, aus denen Du wählen kannst. Zusätzlich gibt es Konfirmandenfreizeiten (Rüsten), Tagesfahrten (z.B. Jüdisches Museum) und weitere Angebote für euch, wie der Besuch des Kirchentages, des Landesjugendcamps oder andere Veranstaltungen.

Den Abschluss des Unterrichts bildet die Konfirmation, ein feierlicher Gottesdienst, in dem du dich zu deinem Glauben bekennst und zugleich Gemeindeglied mit allen Rechten und Pflichten wirst. Du musst getauft sein, um die Konfirmation zu erhalten.

Du selbst kannst frei entscheiden, in welcher Gemeinde du am Konfirmandenunterricht teilnimmst bzw. in welcher Kirche du deine Konfirmation feiern möchtest. Die Teilnahme am Konfirmandenunterricht ist kostenlos. Du kannst auch mitmachen, wenn du nicht getauft bist und am Ende nicht an der Konfirmation teilnimmst. Anmeldeformulare zum Konfirmandenunterricht erhältst du in allen Pfarrämtern und Gemeindebüros.

Trauung

In der kirchlichen Trauung erbitten Mann und Frau Gottes Segen für das Gelingen ihrer Ehe und legen vor Gott und der Gemeinde das Eheversprechen ab. Der Predigt in diesem Gottesdienst liegt der Trauspruch zugrunde, der das Paar als biblisches Leitwort auf dem gemeinsamen Weg begleitet. Mit dem Trauversprechen bekennen die Liebenden, dass sie ihren Weg gemeinsam gehen wollen. 

 

Voraussetzung

  • Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
  • Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an.
  • Es bestehen keine seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander.
  • Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist in Deutschland vor der Trauung nachweislich vollzogen.

Trausprüche

In dieser Datenbank finden sich viele Trausprüche sowie Informationen und Tipps zum Thema Trauung: www.trauspruch.de

Ablauf

  1. Melden Sie Ihre Trauung im Pfarramt an und lassen Sie sich das kirchliche Trauformular geben, das Sie dann ausgefüllt zum Traugespräch mitbringen.

  2. Traugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer: dabei geht es einerseits um das Paar selbst, andererseits um die Abklärung der Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl eines Trauspruches, der Lieder und Musik, der Blumen in der Kirche). Mitzubringen: Trauformular, Tauf- und Konfirmationsschein, Personalausweis.

  3. Vereinbaren Sie den Trautermin!

Seelsorge

Das Pfarramt unser Kirchengemeinde steht Ihnen bei Fragen, Problemen oder einfach dem Wunsch nach einem Gesprächspartner jederzeit gerne zur Verfügung. Wenn Sie ein Seelsorgegespräch wünschen, sagen Sie uns einfach Bescheid.

In manchen Situationen reichen aber Worte nicht aus. Sichtbare Zeichen lassen uns Nähe, Zuspruch und Vergebung spüren. Die Krankensalbung ist ein altes Ritual, das Kraft in Zeiten von Krankheit schenkt. Dabei werden Sie einem besonderen Öl an der Stirn und den Händen gesegnet und für Sie gebetet. Die Feier des Hl. Abendmahls findet nicht nur im Gottesdienst statt, sondern wird seit Anfang des Christentums auch zuhause gefeiert. Das Hl. Abendmahl ist sichbarer Ausdruck der Nähe Gottes, die wir mit allen Sinnen erfahren können. Wenn Sie nicht mehr den Gottesdienst besuchen können oder im Krankenbett liegen oder spüren, dass Sie dem Tod nahe sind, kommen wir gerne zu Ihnen um mit Ihnen die Gemeinschaft dieses Mahles zu feiern.

Neben Seelsorgegesprächen besteht auch die Möglichkeit der persönlichen Beichte. Es ist kein Gespräch, bei dem der Pastor auf Ihre Fragen und Probleme antwortet. Sondern es handelt sich um einen Dialog zwischen Ihnen und Gott. Sie können aussprechen, was Sie vielleicht noch nie ausgesprochen haben. Und Gott spricht Ihnen seine unverbrüchliche Gnade und Vergebung. Wenn alles blockiert ist und sich Ihr Herz im Kreis dreht, kann die Beichte zu einem intensiven Befreiungserlebnis werden.

Thomas Klemm-Wollny

Geschäftsführender Pfarrer
 

Für religiöse und seelsorgerische Anfragen

Telefon 0160 - 449 203 9

E-Mail thomas.klemm-wollny@gemeinsam.ekbo.de

Gabriele Zieme-Diedrich

Pfarrerin
Gesamtkirchengemeinde Ruppin 

Virchowstr. 13
16816 Neuruppin

Telefon 0172 4691402

E-Mail  gabriele.zieme-diedrich@gemeinsam.ekbo.de

Sprechzeit: Dienstag 16.00-18.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Evelyn Tomaske-Fellenberg

Pfarrerin
Gesamtkirchengemeinde Ruppin
Schinkelstr. 11
16816 Neuruppin
E-Mail evelyn.tomaske-fellenberg@gemeinsam.ekbo.de
Telefon 0176 - 41935763

Seelsorge im Krankenhaus



Eine Krankheit reißt einen Menschen und seine Lieben aus dem gewohnten Alltag, bedeutet Ungewissheit und Angst. Aber sie enthält - wie jede Lebenskrise - auch eine Chance.

Von Krankheit Betroffene haben viel Zeit nachzudenken: Warum bin ich gerade jetzt krank geworden? Habe ich über meine seelischen und körperlichen Kräfte gelebt? Was sollte ich in meinem Leben ändern?

Unsere Seelsorger begleiten Menschen in ihren vielfältigen Erfahrungen und Fragen religiöser, seelischer und sozialer Art und stehen ihnen bei. Sie kommen direkt zu den Patientinnen und Patienten auf die Station und sind für Angehörige sowie Mitarbeitende ansprechbar, unabhängig von religiöser Einstellung und Kirchenmitgliedschaft.

Kontakt Krankenhausseelsorger

Thomas Hikel

Krankenhausseelsorger

Telefon:  
03391/39-4939

E- Mail:
thomas.hikel@gemeinsam.ekbo.de

Lesen Sie hier den aktuellen Rundbrief der Krankenhausseelsorge mit allen Terminen für Oktober und November 2024.

Rundbrief

Telefonseelsorge


Container Telefonseelsorge

Telefonseelsorge (24 h)

0800 - 111 0 111 (gebührenfrei)
0800 - 111 0 222 (gebührenfrei)

Kinder- und Jugendtelefon

0800 - 111 0 333 (gebührenfrei)
Mo - Fr zwischen 15-19 Uhr

Notfalltelefon für pflegende Angehörige

030 - 820 97-169/170

Bestattung

Der Tod eines Menschen ist ein tiefer Einschnitt für alle, die ihm verbunden waren. Von der Gewissheit, dass kein Mensch von Gott vergessen wird, geht tiefer Trost aus. Im Trauergottesdienst wird das Leben des Verstorbenen gewürdigt und der Glaube gestärkt, dass wir in Christus auferstehen werden. 

Häufige Fragen zur Bestattung und Trauerfeier

Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pastorin, dem Pastor oder dem Bestatter hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.

Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Es liegt allerdings im seelsorgerlichen Ermessen des Pfarrers bzw. der Pfarrerin, die Bestattung dennoch durchzuführen, wenn kirchlich gebundene Angehörige dies wünschen.

Gibt es eine ökumenische Bestattung?

Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.

Kann jemand, der Suizid begangen hat, kirchlich bestattet werden?

Ja, ein Suizid ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.

Was ist eine Aussegnung?

Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im eigenen Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

In der Regel schon. Es hängt allerdings von der Ordnung der zuständigen Friedhofsverwaltung ab, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.

Was kostet eine Beerdigung?

Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle oder der Kirche und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen.

Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?

Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Der Gesang kann jedoch hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen. Das muss auch nicht Kirchenmusik sein, denn die Trauerfeier dient auch der Erinnerung. Was der Verstorbene gern gehört hat, passt oft auch in die Trauerfeier. Ihr Pastor oder ihre Pastorin kann helfen, die passende Musik zu finden.

Angebote für Trauernde

Trauer ist eine natürliche Reaktion auf einen Verlust. Sie ist weder eine Krankheit, die mit Medikamenten zu behandeln ist, noch kann sie durch "die Zeit" oder das "Vergessen" geheilt werden. Ungelebte Trauer kann zu körperlichen und seelischen Störungen führen. Sprechen Sie mit Ihrem Pastor oder Ihrer Pastorin und nehmen Sie den seelsorglichen Angebote der Kirche in Anspruch.

Auf dem Friedhof erhalten unsere Verstorbenen ihre letzte Ruhestätte und wir gedenken ihrer in Ehren und Würde. Er bietet Raum zum Trauern, zur Begegnung und für Trost.
 

Friedhof Neuruppin 

Gerhart-Hauptmann-Str. 61
16816 Neruppin

S. Wernicke

Friedhofsverwalterin
Gesamtkirchengemeinde Ruppin

Telefon 03391 - 229 0

E-Mail ev.friedhof-neuruppin@t-online.de

Der Friedhof ist offen für jedermann, unabhängig von seiner Weltanschauung. Führungen sind nach Absprache auch am Wochenende möglich. 
Friedhofsverwalterin Frau S. Fedchenheuer berät Sie zu Erdbegräbnissen, Wahlstellen, Einzel- bzw. Reihengräbern und Urnenstellen auf dem Friedhof Neuruppin.

Sprechzeiten

Montag, Donnerstag, Freitag 8-12 Uhr
Dienstag 13-16 Uhr, Donnerstag 13-15 Uhr 

sowie jederzeit nach telefonischer Vereinbarung